Babysauna

Mehrere Babys liegen in einem Saunaraum auf Holzbänken

Bei dieser einzigartigen Eltern-Kind-Erfahrung kann Ihr Nachwuchs das Saunabaden auf sanfte Weise kennenlernen. Die Babysauna findet unter der Anleitung unseres Fachpersonals statt, sodass Eltern mit ihren Babys gemeinsam die richtige Kombination aus Schwitzen, Abkühlen und Ausruhen erleben. Als besonderes Highlight werden babygerechte Aufgüsse durchgeführt.

Das Obergeschoss der Loma-Sauna wird während der Babysauna für die Eltern und ihre Babys exklusiv reserviert. Sauniert wird in der Kuuma, wobei die Temperatur der Saunakabine auf 70 Grad Celsius reduziert wird, um ein sanftes Schwitzerlebnis zu garantieren.

Der absolute Ruheraum wird während der Babysauna als exklusiver Rückzugsort genutzt. Sie finden hier Still- und Wickelmöglichkeiten vor. Außerdem sorgt eine Spielecke für Abwechslung in den Pausen. Weitere Ruhe- und Entspannungsmöglichkeiten finden Sie im Kaminzimmer vor.

Bitte beachten:

  • Es können maximal 14 Babys an der Babysauna teilnehmen.
  • Teilnahmealter: Babys zwischen 3 und 24 Monaten
  • Kosten: 
  • Uhrzeit: 10 - 13 Uhr
  • Wo: Kuuma-Saunakabine (70 °C)
  • Wann: jeden ersten und dritten Dienstag + jeden ersten Samstag im Monat

Zusätzlich zu der eigenen Saunabekleidung benötigen die Eltern für ihr Kind:

  • ein großes Saunatuch
  • ein Kapuzenbadetuch oder einen Bademantel
  • Windeln zum Wechseln in der saunafreien Zeit
  • evtl. ein Plastikfläschchen mit Wasser oder ungesüßtem Tee (keine Glasflaschen)
 
 

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Stornierungsbedingungen
Eine Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Es ist jedoch nicht personengebunden und kann jederzeit auf eine andere Person übertragen werden. Alternativ ist bis 5 Tage vor dem gebuchten Termin eine kostenfreie Umbuchung auf einen Ersatztermin möglich, danach wird eine Gebühr von 7,50€ fällig. Umbuchungen müssen schriftlich per E-Mail an events@swo.de erfolgen.
 
Wichtige Hinweise
  • Es gilt die Haus- und Badeordnung. Mit Betreten des Bades erkennen Sie diese Haus- und Badeordnung sowie alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen als verbindlich an.
  • Während des gesamten Aufenthaltes gilt die Elternaufsicht.
  • Die Benutzung der Einrichtung und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.